Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 12.02.2009 - 9 L 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitgesellschafter, GbR, GmbH
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ARB 1/80 Art. 6
Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitgesellschafter, GbR, GmbH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie eines Geschäftsführers und Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Arbeitnehmer i.S.d. Art. 6 Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 56 Abs. 1
D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, GmbH, Gesellschafter, GbR, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, sexueller Missbrauch von Kindern, Straftat, besonderer Ausweisungsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
Meeusen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.02.2009 - 9 L 49/09
In Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses nach gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, so EuGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - C 337/97 -, EzAR 811 Nr. 41. - EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.02.2009 - 9 L 49/09
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 6 ARB 1/80 in gleicher Weise zu verstehen, wie der Arbeitnehmerbegriff in Art. 39 EG, vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C 188/00 -, EZAR 816 Nr. 12 m.w.N.
- VGH Bayern, 09.06.2022 - 10 CS 22.210
Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen Ablehnung der …
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist, übt seine Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses aus, so dass er nicht als Arbeitnehmer, sondern als eine Person, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, anzusehen ist (…EuGH, U.v. 27.6.1996 - C-107-94, Asscher - juris Rn. 26;… EuGH, U.v. 8.6.1999 - C-337/97, Meeusen - juris Rn. 15;… ferner HessVGH, B.v. 9.2.2004 - 12 TG 3548/03 - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 12.2.2009 - 9 L 49/09 - juris Rn. 12 f.).